«Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten können, wo alle anderen Menschen auch arbeiten.» So lautet es im Artikel 27 der Behindertenrechtskonvention BRK, einer Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung, welche die UNO geschrieben hat. Weil auch die Schweiz 2014 diese Vereinbarung unterzeichnet hat, sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, die Bestimmungen umzusetzen.
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