Lausanne

Streit um Rettungskosten vor Bundesgericht

Ein Mann aus dem Kanton Schwyz bezichtigte seine von ihm getrennt lebende Ehefrau der Veruntreuung und der Nötigung.
Das Bundesgericht in Lausanne.
Foto: PD

Im Herbst 2021 machte der Vater mit seinem Sohn eine Wanderung. Dabei zog sich der Sohn Verletzungen zu, weshalb der Vater den Rettungsdienst aufbot. Als Adresse für die Begleichung der Rettungskosten gab der Mann jene seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau an, da diese für sämtliche Anliegen der gemeinsamen Kinder rund um die Krankenkasse verantwortlich sei. Doch die Mutter des Kindes stornierte die Rechnung im Betrag von rund 1000 Franken und liess diese auf den Namen des Vaters umschreiben.

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