Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Schwyz/Lausanne
Streit nach Unfall auf Autobahnausfahrt: Bundesgericht verlangt Begründung
Die höchstrichterliche Kritik erfolgte, weil eine Begründung für die nicht zugestandene Parteientschädigung fehlte.
Das Bundesgericht in Lausanne weist die Sache ans Schwyzer Kantonsgericht zurück.
Nach einem Unfall mit Sachschaden auf einer Schwyzer Autobahnausfahrt auf der A4 gerieten sich zwei Automobilisten in die Haare. Es kam zu juristischen Auseinandersetzungen, die vor dem Bundesgericht landeten. Nun liegt der höchstrichterliche Entscheid vor.