Schwyz/Lausanne

Streit nach Unfall auf Autobahnausfahrt: Bundesgericht verlangt Begründung

Die höchstrichterliche Kritik erfolgte, weil eine Begründung für die nicht zugestandene Parteientschädigung fehlte.
Das Bundesgericht in Lausanne weist die Sache ans Schwyzer Kantonsgericht zurück.
Foto: Kesstone

Nach einem Unfall mit Sachschaden auf einer Schwyzer Autobahnausfahrt auf der A4 gerieten sich zwei Automobilisten in die Haare. Es kam zu juristischen Auseinandersetzungen, die vor dem Bundesgericht landeten. Nun liegt der höchstrichterliche Entscheid vor.

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