Schwyzer Strafgericht

Strafgericht verurteilt die Schändung einer wehrlosen Frau

Zwei Tage lang dauerten die Verhandlungen, dann hat das Schwyzer Strafgericht beraten und einen Mann der Schändung schuldig gesprochen. Eine Frau, seine damalige Partnerin, und er wurden hingegen von der mangelnden Sorgfaltspflicht gegenüber den Kindern der Frau freigesprochen.
Foto: Redaktion Bote

Zwei Verhandlungstage waren im vergangenen Dezember nötig, um einen Mann der begangenen Taten der Schändung zu überführen. Nun hat das kantonale Strafgericht ein Urteil gefällt. Er wird mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten bestraft. Davon hat der Mann 12 Monate unbedingt unter Anrechnung von 2 Tagen Haft abzusitzen.  Überdies wird der Beschuldigte für die Dauer von 8 Jahren obligatorisch des Landes verwiesen.

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