Zwei Verhandlungstage waren im vergangenen Dezember nötig, um einen Mann der begangenen Taten der Schändung zu überführen. Nun hat das kantonale Strafgericht ein Urteil gefällt. Er wird mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten bestraft. Davon hat der Mann 12 Monate unbedingt unter Anrechnung von 2 Tagen Haft abzusitzen. Überdies wird der Beschuldigte für die Dauer von 8 Jahren obligatorisch des Landes verwiesen.
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