Am 17. November erfolgte ein Versand von Veranlagungen und Steuerrechnungen. Dieser Tage erhielten die Adressaten nochmals dieselbe Post zugestellt. Die erneute Zustellung ist ein Versehen, wie die Steuerverwaltung Kanton Schwyz in einer Medienmitteilung verlauten lässt. Grund dafür sei eine Verwechslung eines Druckauftrags – sprich eines Files – gegenüber der Druckerei. Somit wurde der Auftrag zum Druck der Steuerrechnungen fälschlicherweise zum zweiten Mal erteilt.
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