Kürzlich wurde ein Fall bekannt, indem Zürcher Steuerfahnder einen reichen Unternehmer im Kanton Zug stellen konnten (der «Bote» berichtete). Sie konnten nachweisen, dass dieser nur seinen Steuersitz, jedoch nicht seinen Lebensmittelpunkt – der für die Festlegung des steuerlichen Sitzes entscheidend ist – von Zürich nach Zug verschoben hatte. Die Angelegenheit eskalierte in einem interkantonalen Steuerstreit zwischen Zug und Zürich. Die Eidgenössische Steuerverwaltung musste intervenieren, da sich die Kantone nicht einig wurden. Sie gab – wie später auch das Bundesverwaltungsgericht – dem Kanton Zürich recht und bestimmte seinen Steuersitz dort.
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