Bundesgericht

Steiner Fürsorgebehörde durfte Sozialhilfe nicht kürzen

Das Bundesgericht wies eine Beschwerde der Fürsorgebehörde Steinen ab.

Die Fürsorgebehörde der Gemeinde Steinen bezahlt einem 1972 geborenen Einwohner seit Jahren wirtschaftliche Sozialhilfe. Nachdem die IV-Stelle Schwyz im Jahr 2022 – gestützt auf Gutachten – dem Mann keine Invalidenrente zusprach, veranlasste die Fürsorgebehörde für den Mann ein Job-Coaching. Dieser weigerte sich aber, an einer geplanten Arbeitsintegration teilzunehmen. Er verwies auf ein Arztzeugnis, das ihm eine vollumfängliche Arbeitsunfähigkeit attestierte.

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