Jugendschutz

Staatsanwaltschaft verurteilt Innerschwyzer Solariumbetreiber

Ein Solarium in unserer Region hat trotz Aufforderung lange auf eine Alterskontrolle verzichtet. Das kommt den Betreiber teuer zu stehen.
Nur Volljährige dürfen Zutritt zum Solarium haben.
Foto: Symbolbild

Letztlich geht es um die Gesundheit. Die Haut von Kindern und Jugendlichen reagiert viel empfindlicher auf UV-Strahlung als die von Erwachsenen. Laut Experten droht später eine erhöhte Gefahr von Hautkrebs, wenn Minderjährige zu viel UV-Strahlen abbekommen, es kann auch zu Augenschäden kommen.

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