Der Beschuldigte, der früher in Ausserschwyz wohnhaft war und dort unter anderem eine Firma im Immobilien- und Baubereich führte, machte sich verschiedener Delikte schuldig. So erschlich er sich mit falschen Angaben Covid-19-Kredite im Betrag von rund 100’000 Franken. Vor Gericht behauptete er vergebens, er habe damit nichts zu tun gehabt, da dies alles sein inzwischen verstorbener Buchhalter gemacht habe. Verurteilt wurde er in diesem Zusammenhang wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Unterlassung der Buchführung und Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz.
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