Um seine Spielsucht befriedigen zu können, schreckte der 42-jährige Schweizer nicht davor zurück, über zwei Jahre lang in die Kasse seines Arbeitgebers und sogar in die Trinkgeldkasse seiner Mitarbeitenden zu greifen. Im abgekürzten Verfahren ist er nun deswegen wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung verurteilt worden. Er wurde mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von drei Jahren, bestraft. Zudem muss er seine bereits begonnene Therapie zur Behandlung seiner Spielsucht weiterführen. Schliesslich hat er das geklaute Geld im Umfang von rund 170 000 Franken zurückzuerstatten und die Gerichts- und Verfahrenskosten von weit über 5000 Franken zu bezahlen.
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