Kanton Schwyz

SP-Beschwerde vor Bundesgericht verzögert Steuersenkung

Bis das Bundesgericht entschieden hat, bleibt der Tarif für den Kapitalbezug aus der Pensionskasse auf dem bisherigen Stand.
Der Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird vorderhand zum bisherigen Tarif besteuert.
Foto: Keystone

Im Mai beschloss der Schwyzer Kantonsrat eine Senkung des Maximalsteuersatzes beim Kapitalbezug aus Pensionskassen – von 2,5 auf 1,5 Prozent. Die SP erachtet diese Senkung als illegal und hat deshalb Beschwerde vor Bundesgericht eingereicht (wir berichteten). Dieses juristische Verfahren hat nun Folgen, wie der Kanton mitteilt. Bis der Entscheid des Bundesgerichts vorliege, würden Kapitalleistungen, die ab dem 1. Januar 2026 fällig würden, zum «bisherigen teuerungsbereinigten Steuertarif» besteuert. « Nach dem Entscheid des Bundesgerichts wird diese Veranlagung von Amtes wegen überprüft und nötigenfalls angepasst. Allfällige Steuerguthaben werden verzinst», teilt der Kanton weiter mit. (red)

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