Kanton Schwyz

SP-Beschwerde vor Bundesgericht verzögert Steuersenkung

Bis das Bundesgericht entschieden hat, bleibt der Tarif für den Kapitalbezug aus der Pensionskasse auf dem bisherigen Stand.
Der Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird vorderhand zum bisherigen Tarif besteuert.
Foto: Keystone
Im Mai beschloss der Schwyzer Kantonsrat eine Senkung des Maximalsteuersatzes beim Kapitalbezug aus Pensionskassen – von 2,5 auf 1,5 Prozent. Die SP erachtet diese Senkung als illegal und hat deshalb Beschwerde vor Bundesgericht eingereicht (wir berichteten) ...

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