Im Mai beschloss der Schwyzer Kantonsrat eine Senkung des Maximalsteuersatzes beim Kapitalbezug aus Pensionskassen – von 2,5 auf 1,5 Prozent. Die SP erachtet diese Senkung als illegal und hat deshalb Beschwerde vor Bundesgericht eingereicht (wir berichteten). Dieses juristische Verfahren hat nun Folgen, wie der Kanton mitteilt. Bis der Entscheid des Bundesgerichts vorliege, würden Kapitalleistungen, die ab dem 1. Januar 2026 fällig würden, zum «bisherigen teuerungsbereinigten Steuertarif» besteuert. « Nach dem Entscheid des Bundesgerichts wird diese Veranlagung von Amtes wegen überprüft und nötigenfalls angepasst. Allfällige Steuerguthaben werden verzinst», teilt der Kanton weiter mit. (red)
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