In dem am Freitag publizierten Urteil geht es um den ungesicherten Bahnübergang «Vor Altmatt 2» an der Linie Arth-Goldau – Biberbrugg. Es handelt sich um einen Flurweg, der von der Kantonsstrasse her im Moorschutzgebiet gelegene Flächen erschliesst, die nur einmal im Jahr gemäht werden dürfen. Der Übergang wird deswegen nur an zwei Halbtagen für total rund 20 Fahrten benutzt.
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