Im Groben war schon lange klar, was die geplante Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2026 kosten wird. So sollen natürliche Personen im Kanton Schwyz gezielt entlastet werden, indem die Sozialabzüge deutlich erhöht oder die teuerungsbedingte kalte Progression beim Einkommenssteuertarif ausgeglichen werden soll.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.