Eine geschiedene Pensionärin aus dem Schwyzer Talkessel ist von der kantonalen Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen Betrugs verurteilt worden. Der Strafbefehl, der dem «Boten» vorliegt, ist rechtskräftig. Die Seniorin kassierte eine bedingte Geldstrafe von 7200 Franken. Zwingend zu bezahlen sind eine Busse und die Verfahrenskosten von total 5300 Franken.
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