Brunnen

Seeufergestaltung wird ein Fall fürs Bundesgericht

Beschwerdeführer Stefan Horvath akzeptiert das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts nicht.
Geht es nach dem Gemeinderat und dem Stimmvolk von Ingenbohl, soll das Seeufer in Brunnen zwischen Schiffländi und Bellevue so umgestaltet werden.
Foto: Visualisierung PD

Der Entscheid, ob die zweite Etappe der Neugestaltung des Seeufers in Brunnen wie vom Gemeinderat geplant und vom Volk gutgeheissen in Angriff genommen werden kann, muss nun die nächste Instanz fällen: Nachdem vor rund einem Monat das Verwaltungsgericht und zuvor auch der Regierungsrat die Beschwerde von Stefan Horvath gegen die vom Gemeinderat erteilte Baubewilligung abgewiesen hatte, hat dieser nun Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. «Stefan Horvath, anwaltschaftlich vertreten durch Isabelle Schwander, beantragt, der Entscheid des Verwaltungsgerichts sei aufzuheben und es sei die Baubewilligung zu verweigern», schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung.

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