Der Innerschwyzerin wird vorgeworfen, am 13. Juni 2020 mit 81 km/h eine auf 50 km/h signalisierte Strecke befahren zu haben. Die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Schwyz verurteilte die Frau wegen vorsätzlicher grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 160 Franken und einer als Denkzettel ausgesprochenen Verbindungsbusse von 800 Franken.
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