Nach den Erneuerungswahlen, jeweils spätestens am 1. Juli, findet der Amtsantritt der Gemeinde- und Bezirksräte statt. Im Kanton Schwyz sind die Erneuerungswahlen in 27 Gemeinden und in den drei eingemeindigen Bezirken (Küssnacht, Gersau und Einsiedeln) sowie in den drei mehrgemeindigen Bezirken (Schwyz, March und Höfe) erfolgt.
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