Geniesst eine Person den Schutzstatus S in der Schweiz, erhält sie gemäss Asylgesetz nach fünf Jahren automatisch eine Aufenthaltsbewilligung B. Weil im kommenden Frühjahr fünf Jahre seit Ausbruch des Ukrainekriegs vergangen sind, betrifft dies viele Personen aus der Ukraine, die damals vor den russischen Bomben nach Westen geflohen sind.
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