Die Staatsanwaltschaft hat einen Mann aus dem Kantonshauptort Schwyz wegen mehrfacher Geldwäscherei bestraft. Der Verurteilte im Rentenalter hat mit zweijähriger Bewährung eine bedingte Geldstrafe von 7200 Franken akzeptiert. Definitiv bezahlen muss er eine Busse samt Kosten von 5310 Franken, sonst droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
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