Kanton Schwyz

Regierung will weiter Gelder für Schiessanlagen sprechen

Die Schwyzer Regierung hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz gestartet. Diese beinhaltet angepasste Reglungen bei der Sanierung von Schiessanlagen sowie der Festlegung von Abfallgebühren.
Die Reglungen für die Abgeltungen für die Sanierung eines Schiessstandes sollen im Kanton Schwyz angepasst werden. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER
Gesetzlich befristet bis Ende 2025 ist es dem Kanton erlaubt, Gelder für die Sanierung von Schiessanlagen zu sprechen, wie aus einer Mitteilung des Umweltdepartements Kanton Schwyz am Montag hervorgeht.

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