Der Regierungsrat betont, dass das Taxiwesen in der Schweiz grundsätzlich nicht einheitlich geregelt sei und kantonal bislang keine spezifischen Vorschriften zu Bewilligungen, Tarifen oder Standplätzen bestünden. Stattdessen gälten Bundesgesetze, etwa zu Arbeitsbedingungen, Schwarzarbeit und Arbeitszeiten, für alle Anbieter gleichermassen.
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