Eine Mehrheit der Kommission hatte die Ergänzung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG) streichen wollen, wonach die Stimme nur für Personen abgegeben werden kann, die im Anmeldeverfahren gültig zur Wahl vorgeschlagen worden sind. «Wilde Listen» wären somit bei allen Majorzwahlen weiterhin möglich, diese hätten im Kanton Tradition.
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