Kanton

Schwyzer Patientenakten sollen 120 Jahre unter Verschluss bleiben

Unterlagen von Patientinnen und Patienten sollen im Kanton Schwyz statt 70 neu 120 Jahre lang nicht einsehbar sein. Der Regierungsrat schlägt vor, im Archivgesetz die Schutzfrist entsprechend zu verlängern. Er hat dazu die Vernehmlassung eröffnet.
Foto: KEYSTONE/DPA ZB/STEFAN SAUER

Wird eine Akte geschlossen und archiviert, beginnt die Schutzfrist zu laufen. Normalerweise unterliegen die darin enthaltenen Daten im Kanton Schwyz während 35 Jahren der Geheimhaltung, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Bei besonders schutzwürdigen Interessen kann die Zeitdauer auf bis 70 Jahre verlängert werden.

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