Wird eine Akte geschlossen und archiviert, beginnt die Schutzfrist zu laufen. Normalerweise unterliegen die darin enthaltenen Daten im Kanton Schwyz während 35 Jahren der Geheimhaltung, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Bei besonders schutzwürdigen Interessen kann die Zeitdauer auf bis 70 Jahre verlängert werden.
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