Kanton Schwyz

Schwyzer Nachbarschaftsstreit um 1.-August-Feste landet vor Bundesgericht

Stockwerkeigentümer im Bezirk Höfe zankten sich um die Nutzung einer Spiel- und Liegewiese am See.
Das Bundesgericht in Lausanne entschied zugunsten des Mehrheitsentscheids der Stockwerkeigentümer.
Foto: Keystone

In einer Überbauung im Bezirk Höfe stehen zwei Häuser (A und B) mit je fünf Wohnungen. Vor dem Haus B befindet sich eine Spiel- und Liegewiese mit Seeanstoss, die von den zehn Stockwerkeigentümern in beiden Häusern gemeinschaftlich genutzt werden kann.

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