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Kanton Schwyz
Schwyzer Nachbarschaftsstreit um 1.-August-Feste landet vor Bundesgericht
Stockwerkeigentümer im Bezirk Höfe zankten sich um die Nutzung einer Spiel- und Liegewiese am See.
Das Bundesgericht in Lausanne entschied zugunsten des Mehrheitsentscheids der Stockwerkeigentümer.
In einer Überbauung im Bezirk Höfe stehen zwei Häuser (A und B) mit je fünf Wohnungen. Vor dem Haus B befindet sich eine Spiel- und Liegewiese mit Seeanstoss, die von den zehn Stockwerkeigentümern in beiden Häusern gemeinschaftlich genutzt werden kann.