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Schwyz

Kantonspolizisten handelten verhältnis- und rechtmässig

Das Schwyzer Strafgericht hat vier Polizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und der Entführung freigesprochen. Die Beamten seien rechtmässig vorgegangen, als sie 2012 einem Mann die Handschellen anlegten und ihn gefesselt ins Spital brachten.
Die Handschellen klickten zu Recht, findet das Strafgericht Schwyz, und sprach vier Polizisten frei. (Urs Flüeler / Keystone)

Der Freispruch kommt nicht unerwartet, denn auch der Staatsanwalt, der Anklage erhoben hatte, forderte am Prozess vom letzten Montag und Mittwoch einen Freispruch. Die Zweifel an der Schuld der vier Kantonspolizisten seien zu gross, hatte er in seinem Plädoyer erklärt.

Das Gericht sprach die Angeklagten, wie von ihren Verteidigern gefordert, aber nicht nur im Sinne von «im Zweifel für die Angeklagten» frei. An der Unschuld der Polizisten gebe es keine Zweifel, sagte der Gerichtspräsident am Freitag bei der Urteilseröffnung.

Die Polizeiaktion, die das Strafgericht zu beurteilen hatte, liegt über sieben Jahre zurück. Die Kantonspolizei sollte einen Mann wegen einer ausstehenden Steuerschuld von 66 Franken auf das Betreibungsamt bringen.

Die Polizisten gaben vor dem Gericht an, der Mann sei als renitent und aufbrausend bekannt gewesen. Weil Probleme nicht hätten ausgeschlossen werden können, seien sie zu viert gewesen.

Weitere Eskalation verhindern

Die Polizisten waren in zivil und versuchten nach Angaben ihrer Verteidiger zunächst, den Mann zum Mitkommen zu überzeugen. Er sei aber durch die Wohnung und über seine Terrasse zu seinem Kleinlastwagen gerannt. Sie seien ihm gefolgt und hätten ihn dort, weil er geschrien und wild um sich gefuchtelt habe, gefesselt. Es sei darum gegangen, eine weitere Eskalation zu verhindern.

Der Mann, der vor Gericht als Privatkläger auftrat, sagte, er habe, mit dem Einverständnis der Polizisten, bloss seinen Kleinlastwagen umparkieren, aber nicht fliehen wollen. Er warf der Polizei vor, wie eine Anti-Terror-Einheit bei ihm aufmarschiert zu sein. Er habe um sein Leben gefürchtet und sei deswegen nach der Fesselung zu Boden gegangen.

Die Polizisten alarmierten die Ambulanz, die den Gefesselten ins Spital brachte. Dort blieb er, zum Schutz vor sich selbst und zum Schutz von Dritten, gefesselt. Er habe auch im Spital jede Kooperation verweigert, erklärten die Anwälte.

Der Mann wurde anschliessend drei Tage lang fürsorgerisch untergebracht. Er wirft der Polizei und den Ärzten vor, sie hätten ihn in die Psychiatrie entsorgen wollen. (sda)

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