Jährlich steigt die Prämienlast für die Schwyzer Bürgerinnen und Bürger. Und auch wenn diese nicht imstande sind, ihre Prämien aus der Grundversicherung zu bezahlen: Die Krankenkassen bekommen zum grossen Teil das geschuldete Geld. Denn im Kanton Schwyz sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Verlustscheine für Forderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (siehe auch Box) zu übernehmen. Je nach Kanton übernehmen Gemeinden oder der Kanton selbst diese Pflicht.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

