Kanton Schwyz

Gemeinden müssen jährlich 2,5 Mio. an unbezahlten Prämien bezahlen

Im Kanton Schwyz sind die Gemeinden dazu verpflichtet, Beträge aus der Grundversicherung zu übernehmen, wenn Personen diese nicht bezahlen können.
Die Schwyzer Gemeinden müssen Krankenkassenprämien aus der Grundversicherung bezahlen, wenn Rechnungen von den versicherten Personen nicht bezahlt werden können und zum Verlustschein werden.
Foto: Keystone

Jährlich steigt die Prämienlast für die Schwyzer Bürgerinnen und Bürger. Und auch wenn diese nicht imstande sind, ihre Prämien aus der Grundversicherung zu bezahlen: Die Krankenkassen bekommen zum grossen Teil das geschuldete Geld. Denn im Kanton Schwyz sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Verlustscheine für Forderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (siehe auch Box) zu übernehmen. Je nach Kanton übernehmen Gemeinden oder der Kanton selbst diese Pflicht.

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