Strafgericht

Schwyzer «Geldesel» wurde verurteilt

Das Strafgericht bestrafte einen 64-jährigen Schweizer wegen Geldwäscherei zu einer bedingten Geldstrafe.

Ob er wisse, was ein «Money Mule» sei, fragte Strafgerichtspräsident Ruedi Beeler den Angeklagten bei der mündlichen Urteilseröffnung. Genau ein solcher «Geldesel» sei der heute 64-jährige Schweizer nämlich gewesen. Als «Money Mule» (auf Deutsch «Geldesel») werden Personen bezeichnet, die Kriminellen ihr Bankkonto zur Verfügung stellen, damit diese illegale oder gestohlene Gelder verschleiern und reinwaschen können.

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