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Bundesgericht
Schwyzer EL-Bezüger erhält keine Kostenübernahme für Lagerraum
Das Bundesgericht schützt einen Entscheid des Verwaltungsgerichts im Fall der Verweigerung einer Ergänzungsleistung.
Zusätzlicher Lagerraum gehört laut Bundesgericht nicht zum existenziellen Wohnbedürfnis und ist deshalb nicht EL-berechtigt.
Wenn jemand IV- oder AHV-Leistungen bezieht, seine anerkannten Ausgaben aber die Einnahmen übersteigen, kann er oder sie Ergänzungsleistungen (EL) beantragen. Während IV und AHV Versicherungen sind, werden EL durch Steuergelder finanziert ...