Bundesgericht

Schwyzer darf nicht grösser bauen als erlaubt

Das Bundesgericht schützt einen Entscheid des Lachner Gemeinderats und verweigert den Bau eines Mehrfamilienhauses in der W2-Zone.
Das Bundesgericht in Lausanne.
Foto: Keystone

Eine private Bauherrschaft wollte in der Wohnzone W2 in Lachen ein bestehendes Einfamilienhaus abbrechen und dieses durch den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und einem Autolift ersetzen. Schon die Lachner Baukommission beurteilte das Projekt aber wegen fehlender Zonenkonformität als problematisch und empfahl eine Projektänderung. Das wollte die Bauherrschaft aber nicht, sie verlangte einen Gemeinderatsentscheid.

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