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Bundesgericht
Schwyzer Arbeitsunfall muss neu aufgerollt werden
Das Bundesgericht hat sich erstmals mit der Frage beschäftigt, ob die Verletzung der Regeln der Baukunde auch eventualvorsätzlich begangen werden kann.
Das Bundesgericht befasste sich mit einem Schwyzer Fall.
Im Januar 2020 verletzte sich ein damals 24-jähriger Dachdecker bei einem Arbeitsunfall im Gebiet Betti in Tuggen. Ein Vorarbeiter und sechs Mitarbeiter waren mit der Demontage eines Hallendachs beschäftigt, als es am Nachmittag passierte ...