Bundesgericht

Schwyzer Arbeitsunfall muss neu aufgerollt werden

Das Bundesgericht hat sich erstmals mit der Frage beschäftigt, ob die Verletzung der Regeln der Baukunde auch eventualvorsätzlich begangen werden kann.
Das Bundesgericht befasste sich mit einem Schwyzer Fall.
Foto: Keystone

Im Januar 2020 verletzte sich ein damals 24-jähriger Dachdecker bei einem Arbeitsunfall im Gebiet Betti in Tuggen. Ein Vorarbeiter und sechs Mitarbeiter waren mit der Demontage eines Hallendachs beschäftigt, als es am Nachmittag passierte. Der junge Mitarbeiter trat neben die sichernde Dachleiter direkt auf eine alte Faserzementplatte und brach durch diese hindurch. Der Arbeiter stürzte rund acht Meter in die Tiefe und wurde dabei so schwer verletzt, dass er mit der Rega in eine Spezialklinik geflogen werden musste.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-