Wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte, sollen die als Härtefälle eingestuften Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützt werden. Primäres Ziel sei die Sicherung von Arbeitsplätzen in Unternehmen, die vor der Pandemie profitabel gearbeitet und überlebensfähig gewesen seien, hiess es im Communiqué.
Der Kantonsrat soll die Ausgabenbewilligung am 16. Dezember beschliessen. Damit könnten im Januar 2021 die ersten Gesuche von Unternehmen bearbeitet werden, teilte die Staatskanzlei mit. (sda)
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