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Oberägeri

Polizei schloss Restaurant Raten für 36 Stunden

Das beliebte Restaurant Raten zwischen Oberägeri und Biberbrugg musste vorübergehend seine Tore schliessen. Die Polizei berichtet von «wiederholten schweren Verstössen» gegen die Corona-Vorgaben.

Ende Oktober liess die Zuger Polizei das Gasthaus Raten für 36 Stunden schliessen, wie der Zuger Polizeisprecher Frank Kleiner auf Anfrage des «Boten» bestätigte. Es seien «wiederholt schwere Verstösse gegen die geltenden Verordnungen des Bundes festgestellt» worden. Es ging um die Coronavorschriften.

Die Polizei spricht von einer unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit. Kleiner: «Das vorhandene Schutzkonzept wurde nicht umgesetzt.» Das Servicepersonal trug keine Masken. Darauf habe man den Pächter etliche Mal hingewiesen. Er wurde verwarnt und schliesslich «mehrfach zur Anzeige gebracht», sagte der Polizeisprecher. Es drohen Strafen von mehreren Tausend Franken.

Bei der Zuger Gesundheitsdirektion und der Zuger Polizei waren zuvor mehrmals Meldungen aus der Bürgerschaft eingegangen. Die Behörden intervenierten. Der Pächter zeigte aber keine Einsicht. Schliesslich entschloss man sich zu der verordneten Schliessung.

Der «Raten»-Pächter ist ein bekennender Corona-Skeptiker. So trat er im Oktober an der Corona-Demo in Lachen auf und kritisierte die Maskenpflicht.

Das sagt  das Gesetz:

Die Kontrollen erfolgen gestützt auf den Regierungsratsbeschluss vom 23. Juli 2020:

Der Regierungsrat des Kantons Zug,

gestützt auf Art. 9 und 11 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26), § 56 Abs. 1 und § 57 Abs. 2 des Gesetzes über das Gesundheitswesen im Kanton Zug vom 30. Oktober 2008 (Gesundheitsgesetz, GesG; BGS 821.1), § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwaltung vom 29. Oktober 1998 (Organisationsgesetz, OG; BGS 153.1) und § 4 der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie vom 10. Juli 2020 (COVID-19-Verordnung Bekämpfungsmassnahmen; BGS 821.19),

beschliesst:

1. Zur Prüfung der Umsetzung von Schutzkonzepten beziehungsweise von Präventionsmassnahmen gemäss Weisung des Bundesamtes für Gesundheit an die Kantone vom 13. Juli 2020 werden risikobasierte, verhältnismässige Kontrollen durchgeführt. Hauptziel ist die Sensibilisierung der Betriebe für die gesundheitlichen, aber auch betrieblichen Risiken einer Verbreitung des neuen Coronavirus. Die Eigenverantwortung soll gestärkt und Verständnis geschaffen werden.

3. Stellt das zuständige Kontrollorgan fest, dass kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses nicht umgesetzt wird, so kann es bei leichten Verstössen eine Beanstandung aussprechen. Bei mittleren oder schweren Verstössen oder im Wiederholungsfall spricht es eine Verwarnung aus. Bei schweren Verstössen, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, zieht es die Polizei bei. Diese kann, unter sofortiger Mitteilung an den Regierungsrat, Einrichtungen oder Betriebe für höchstens 36 Stunden schliessen. gh

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