Der Entscheid fiel am Donnerstagabend in Tuggen mit 29 zu 23 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Viele Wortmeldungen, Überzeugungsversuche und Zahlenakrobatik hätten die heftigen Diskussionen geprägt, teilte die Partei am Freitag mit.
Die EU hatte das Waffenrecht nach den Anschlägen von Paris im November 2015 verschärft. Die Verschärfung beinhaltet eine Verbesserung des Informationsaustauschs, die Eindämmung des illegalen Waffenhandels und die Einschränkung des Zugangs zu besonders gefährlichen Waffen. Die Schweiz muss die Änderungen bis im Mai 2019 umsetzen, sonst steht die Schengen/Dublin-Zusammenarbeit auf dem Spiel. (sda)
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Punkto Sicherheit lässt sich sagen, dass sowohl die schweiz.Offiziersgesellschaft SOG als auch die Unteroffiziersgesellschaft mit grossem Mehr das Waffenrecht abgelehnt haben. Ein Grund ist das Problem des zentralen Waffenregisters, das die Sicherheit des Landes reduziert. Bsp. 2. Weltkrieg, wo die Deutschen einfach die nationalen Waffenregister gebrauchten, um die besetzten Länder zu entwaffnen (Polen CSR). Das Gesetz wird z.gr. Teil automatisch alle paar Jahre verschärft. Ausserdem sind die Beamten gar nicht verpflichtet, die Waffen zu bewilligen. Es handelt sich um eine Ausnahmebewilligung, die gegeben werden KANN, aber nicht muss. Daher kann der Staat einfach sagen, dass keine Bewilligung mehr erlassen werden dürfen. Dann hat man das absolute Verbot für diese Waffen ohne Referendumsmöglichkeit. Falls das Rahmenabkommen kommt, hat man dann auch so keine Referendumsmöglichkeit.