Das Gesetz strebe eine umfassende, wirtschaftliche und wirkungsvolle Steuerung der Finanzen der Bezirke und Gemeinden an, teilte das Finanzdepartement am Montag mit. Die Regierung wolle damit die Voraussetzung schaffen für eine weiterhin bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen durch die Bezirke und Gemeinden.
Bei der von April bis Juli durchgeführten Vernehmlassung gingen 40 Antworten ein. Gesamthaft fand die Vorlage "eine sehr gute Aufnahme", heisst es weiter. Der Regierungsrat entschied, dass gegenüber der Vernehmlassungsvorlage zusätzliche Abschreibungen weiterhin zulässig seien und die Abschreibungsdauer von Investitionsbeiträgen verkürzt werden solle.
Läuft alles nach Plan, tritt das neue Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden für das Rechnungsjahr 2020 in Kraft. (sda)
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