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Schwyz

Prozess vor Schwyzer Einzelrichter: Strafe reduziert, Busse gestrichen

Der Weiterzug eines Strafbefehls aus einer Beziehungssache bis vor den Einzelrichter hat sich für den Betroffenen gelohnt.

Statt mit einer bedingten Geldstrafe von 3200 Franken ist der Beschuldigte mit 800 Franken davongekommen, die Busse von 1100 Franken wurde ganz gestrichen. Das Ganze ging auf eine Auseinandersetzung im Frühjahr 2015 zurück. Als seine damals 29-jährige Partnerin den Beschuldigten verlassen wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Was genau ablief, war vor dem Einzelrichter nicht mehr rekonstruierbar. Auch blieb unklar, warum die Klägerin erst drei Tage nach dem Vorfall zur Polizei ging.

Im Urteil wurde der Beklagte ­wegen Nötigung freigesprochen. Die Strafe wegen Beschimpfung wurde reduziert. Und das Verfahren wegen Sachbeschädigung und wegen Tätlichkeit musste ohnehin wegen Verjährung eingestellt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cj)

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