Bei den Initiativen handelt es sich um zwei Einzelinitiativen und eine Pluralinitiative. Inhaltlich zielten alle darauf ab, den Rathausplatz für den motorisierten Verkehr wieder zu öffnen, teilte der Gemeinderat von Lachen am Dienstag mit.
Der Gemeinderat begründete die Ungültigerklärung damit, dass die drei Initiativen in seinen Kompetenzbereich eingreifen würden. Der Rathausplatz sei eine Gemeindestrasse. Verkehrsanordnungen würden gemäss geltender Gesetzgebung von der Exekutive angeordnet. Es sei somit der Gemeinderat und nicht die Gemeindeversammlung zuständig.
Die Ungültigerklärungen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. (sda)
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