notifications
Kanton

Deponie-Fall: Anklage gegen Regierungsrat Othmar Reichmuth

Im Zusammenhang mit der Freilegung des Föhnhafens in Brunnen hat die Staatsanwaltschaft Innerschwyz Anklage gegen Baudirektor Othmar Reichmuth und den ehemaligen Schiffsinspektor erhoben.
Gegen den Schwyzer Baudirektor Othmar Reichmuth wird Anklage erhoben. (Bild: Pius Amrein (Schwyz, 3. September 2019))

(zim) Im April 2014 veranlasste das Baudepartement des Kantons Schwyz eine Seegrundaushebung im Föhnhafen Brunnen, um sicherzustellen, dass dieser weiterhin von den Kursschiffen der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee angefahren werden kann. Dafür wurden mehrere Tausend Kubikmeter Material über die Hafenkante in grössere Tiefen des Sees verschoben. Die Staatsanwaltschaft hat diesbezüglich umfangreiche Abklärungen vorgenommen.

Wie die Staatsanwalt Innerschwyz am Donnerstag mitteilte, kommt sie aufgrund der Abklärungen zum Schluss, dass die Seegrundaushebung bewilligungspflichtig gewesen wäre und das verschobene Material einer Deponie hätte zugeführt werden müssen. Sie erhebt daher gegen den Vorsteher des Baudepartements, Regierungsrat Othmar Reichmuth, und den ehemaligen Schiffsinspektor Anklage beim Bezirksgericht Schwyz.

Die Staatsanwaltschaft begründet die Anklage mit Widerhandlungen gegen das Gewässerschutz-, Umweltschutz- sowie Planungs- und Baugesetz. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils gilt die Unschuldsvermutung.

Keine Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsausführung

Die Strafuntersuchung ergab laut Mitteilung keine Hinweise auf eine missbräuchliche Amtsausführung durch Regierungsrat Othmar Reichmuth. Auch bei der Verbuchung der Kosten der Seegrundaushebung hätten keine Unstimmigkeiten ausgemacht werden können. Entsprechend stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren in Bezug auf den Vorwurf der Urkundenfälschung ein.

Kommentare (0)