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Fall Luchs: Anklage fordert bedingte Geldstrafen

Die Sondereinheit «Luchs» der Luzerner Polizei hat 2005 in Oberarth zwei Unschuldige festgenommen. Zwei Polizisten stehen am Donnerstag in Schwyz vor Gericht. Der Staatsanwalt fordert wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung bedingte Geldstrafen.
Szene der umstrittenen Festnahme auf dem Polizeivideo.
Bild: ab TV

Es war die Nacht auf den 5. Juni 2005, als eine Spezialtruppe der Luzerner Polizei glaubte, im Kanton Schwyz einen international gesuchten Schwerverbrecher fassen zu können. Maskierte und bewaffnete Polizisten stoppten in Oberarth zwei junge Serben in ihrem Auto. Die Sondereinheit «Luchs» hatte sich auf Informationen von verdeckten Ermittlern aus Deutschland und Österreich gestützt.

Unschuldige zu lange festgehalten

Laut Anklage zerrten die Polizisten die damals 17- und 22- jährigen Männer aus ihrem Fahrzeug und legten ihnen Handschellen und Augenbinden an. Obwohl sich rasch gezeigt habe, dass Unschuldige gestellt worden seien, habe es zu lange gedauert, bis die beiden wieder freigelassen worden seien, kritisierte der Staatsanwalt.

Am Prozess vor dem Strafgericht in Schwyz sagten die beiden Geschädigten, dass sie geschlagen und misshandelt worden seien. Dabei hätten sie verschiedenste Schnittwunden und Prellungen erlitten, die einen Spitalaufenthalt von mehreren Tagen nötig gemacht hätten.

Die Polizisten seien entschieden und schnell vorgegangen, sagte der beschuldigte Einsatzleiter der Sondereinheit «Luchs» vor Gericht. Es habe aber keine Tätlichkeiten gegeben. Dass verdächtigen Personen auch Augenbinden angelegt würden, entspreche bei solchen Einsätzen der normalen Praxis, sagte der 59-Jährige.

Verletzungen laut Polizist nicht erklärbar

Vor Gericht klagten die beiden Serben, dass sie länger als eine Stunde von der Polizei festgehalten und drangsaliert worden seien. Dieser Aussage widersprachen die beiden beschuldigten Polizisten. Diese betonten weiter, dass beim Zugriff das Auto abgeriegelt gewesen sei. Deshalb habe er mit seiner Pistole die Scheibe eingeschlagen, sagte der «Luchs»-Einsatzleiter.

Die Verletzungen der beiden Serben könne er sich nicht erklären, sagte der andere Beschuldigte, ein 52-jähriger Polizist der Sondereinheit «Luchs». Sie hätten bei der Freilassung auch nicht gesagt, dass sie ärztliche Hilfe brauchten. Zudem seien keine sichtbaren Verletzungen feststellbar gewesen.

Anträge der Staatsanwaltschaft

Wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung forderte der Schwyzer Staatsanwalt für den Einsatzleiter der Sondereinheit «Luchs» und den anderen Polizisten bedingte Geldstrafen von 90 Tagessätzen à 150 Franken respektive von 45 Tagessätzen à 100 Franken. Zudem sollen noch Bussen von 1000 Franken respektive 500 Franken ausgesprochen werden. Den Anklagepunkt der unterlassenen Nothilfe liess der Staatsanwalt fallen.

Am Freitag wird das Strafgericht über das Urteil beraten.

sda

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