Weil die Hauseigentümer ab 2029 für das von ihnen genutzte Wohneigentum keine Steuer mehr auf dem Eigenmietwert zahlen müssen, dürfen sie im Gegenzug keine Unterhaltskosten mehr in der Steuererklärung als Abzüge geltend machen. Heinzer befürchtet, dass damit weniger in Fassadendämmungen, umweltfreundliche Heizungen und Solaranlagen investiert wird.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
