Im Kanton Zürich steht der Rottweiler seit Anfang dieses Jahres auf der Liste der verbotenen Hunderassen. Dies, weil vergangenes Jahr in zwei Fällen ein Kind von einem Rottweiler verletzt wurde. Im Kanton Schwyz gilt derweil bekanntlich eine generelle Leinenpflicht. Das heisst, Hunde sind in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr an der Leine zu führen. Rasselisten, wie im Beispiel des Kantons Zürich, gibt es keine.
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