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Kantonsrat
Schwyz schafft die Hinterlegung des Heimatscheins ab
Wer sich im Kanton Schwyz niederlässt, muss in der Wohngemeinde seinen Heimatschein nicht mehr hinterlegen. Der Kantonsrat hat am Mittwoch eine Revision des Gesetzes über das Einwohnermeldewesen mit 92 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
Der Heimatschein in Papierform hat im digitalen Zeitalter ausgedient. (Archivaufnahme)
Die Einwohnerämter benötigen heute die Heimatscheine nicht mehr, weil sie die Daten zentral im Personenstandsregister abrufen können. Auf die Hinterlegung des Heimatscheins könne damit verzichtet werden, erklärte der Regierungsrat. Nachbarkantone wie Zug und Zürich hätten diesen Schritt bereits gemacht.