Das Parlament folgte damit mit 54 zu 33 Stimmen dem Regierungsrat. Dieser hatte erklärt, dass mit einer Standesinitiative nur der Erlass eines Gesetzes oder die Anpassung eines Gesetzes verlangt werden könne. Das Anliegen, die Vorlage des Bundesrates auf bestimmte Weise zu ändern, könne dagegen nicht Gegenstand einer Standesinitiative sein.
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