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Kantonsrat
Schwyz unterbindet Auslandszahlungen von Asylsuchenden
Im Kanton Schwyz können Asylsuchende, Schutzbedürftige, vorläufig Aufgenommene und Weggewiesene Fürsorgegelder nicht mehr ins Ausland überweisen. Das Parlament entschied, dass die Asylsozial- und Nothilfe nicht mehr bar, sondern auf eine Bezahlkarte ausgerichtet wird.
Asylbewerber erhalten im Kanton Schwyz künftig kein Bargeld mehr. Sie müssen mit der Karte zahlen. (Archivaufnahme)
Der Entscheid für die Karte, die keine Geldüberweisungen ins Ausland zulässt, fiel am Mittwoch mit 83 zu 14 Stimmen deutlich aus. Mit der Neuerung wollen Regierungs- und Kantonsrat erreichen, dass die Fürsorgeleistung des Staates tatsächlich für die Bewältigung des Alltags in der Schweiz ...