Kantonsrat

Schwyz unterbindet Auslandszahlungen von Asylsuchenden

Im Kanton Schwyz können Asylsuchende, Schutzbedürftige, vorläufig Aufgenommene und Weggewiesene Fürsorgegelder nicht mehr ins Ausland überweisen. Das Parlament entschied, dass die Asylsozial- und Nothilfe nicht mehr bar, sondern auf eine Bezahlkarte ausgerichtet wird.
Asylbewerber erhalten im Kanton Schwyz künftig kein Bargeld mehr. Sie müssen mit der Karte zahlen. (Archivaufnahme)
Foto: Keystone

Der Entscheid für die Karte, die keine Geldüberweisungen ins Ausland zulässt, fiel am Mittwoch mit 83 zu 14 Stimmen deutlich aus. Mit der Neuerung wollen Regierungs- und Kantonsrat erreichen, dass die Fürsorgeleistung des Staates tatsächlich für die Bewältigung des Alltags in der Schweiz verwendet wird. Ein Freibetrag, etwa für Busbillette, wird weiterhin in bar ausbezahlt.

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