Gersau

«Schwert»-Pächter muss Liegenschaft räumen

Das Bezirksgericht hat entschieden: Der untergetauchte Wirt muss das Seehotel innert 20 Tagen räumen.
Das Hotel Schwert an bester Lage in Gersau.
Foto: Dominik Jordan

Das Bezirksgericht Gersau hat im Fall des Seehotels Schwert ein Urteil gesprochen. Der ehemalige Wirt wird darin aufgefordert, das «Schwert» innert 20 Tagen nach Rechtskraft des Entscheids zu räumen, zu reinigen, zu verlassen sowie die Schlüssel abzugeben. Dies auf das Gesuch der Familie Liu hin, die das Hotel vom Eigentümer langfristig gepachtet hat und es dann an den Beschuldigten unterverpachtete. Sollte sich der aktuelle Pächter nicht melden, ist die Familie Liu laut dem im Amtsblatt publizierten Urteil berechtigt, die «Räumlichkeiten auf Kosten des Gesuchgegners zu räumen und nötigenfalls zum Schutz die Kantonspolizei beizuziehen».

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 389.-