Eine heute 18-jährige Schülerin der Stiftsschule Einsiedeln schaffte es im Schuljahr 2022/2023 aufgrund ungenügender Noten nicht, nach der vierten Klasse promoviert zu werden. Dies akzeptierte sie nicht. Gesetzlich vertreten durch ihren Vater wehrte sich die Schülerin mit einer Einsprache zuerst beim Regierungsrat, dann mit Beschwerden beim Verwaltungsgericht und schliesslich auch beim Bundesgericht, das nun sein Urteil veröffentlicht hat.
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