Einsiedeln

Schülerin zieht wegen nicht bestandener Prüfung bis vors Bundesgericht

Eine Schülerin des Untergymnasiums wehrte sich gegen die Nichtpromotion in eine höhere Klasse.
Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde einer Schülerin gegen die Stiftsschule ab.
Foto: Erhard Gick

Eine heute 18-jährige Schülerin der Stiftsschule Einsiedeln schaffte es im Schuljahr 2022/2023 aufgrund ungenügender Noten nicht, nach der vierten Klasse promoviert zu werden. Dies akzeptierte sie nicht. Gesetzlich vertreten durch ihren Vater wehrte sich die Schülerin mit einer Einsprache zuerst beim Regierungsrat, dann mit Beschwerden beim Verwaltungsgericht und schliesslich auch beim Bundesgericht, das nun sein Urteil veröffentlicht hat.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-