Die Geschichte beginnt in einer Pfarrei im Kanton Aargau und geht so: Nach einer Sitzung der Kirchenpflege will eine beteiligte Frau im Keller Wasser holen und trifft im Gang auf den betreffenden Pater. Dieser soll ihr mit der Hand durch ihre Haare gestrichen haben, berichtet die «Aargauer Zeitung» aus einem vorliegenden Strafbefehl. Die Frau kritisierte die Berührung durch den Geistlichen. Er folgte ihr, es kommt zum Wortgefecht, der Streit artet aus. Der Pater habe dabei die Frau gepackt und weggeschubst. Sie prallt gegen die Wand und erleidet einen Schlüsselbeinbruch.
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