Ob 1. August oder Silvester: Viele Feuerwerkskörper tönen dermassen laut, dass man sich unweigerlich fragt: Ist das wirklich alles legale Ware? Mitte Juli wies das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (Bazg) in einer Medienmitteilung darauf hin, dass im Vorfeld des 1. Augustes jeweils «viel» Feuerwerk in die Schweiz importiert werde. Das Bazg machte darauf aufmerksam, dass beispielsweise Feuerwerk, welches auf dem Boden explodiert – Kracher, Böller, Petarden –, zur Einfuhr grundsätzlich nicht zugelassen sei. Die Einfuhr verbotener Feuerwerkskörper oder fehlende Einfuhrbewilligungen würden bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht, so das Bazg weiter.
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