An seiner Sitzung vom 10. April fasste der Kantonale Kirchenvorstand der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz Beschluss über die Gesamterneuerungswahlen des Kantonskirchenrats. Dabei konnten sämtliche 60 Mitglieder durch stille Wahl in den Kantonskirchenrat aufgenommen werden. Eine stille Wahl findet statt, wenn nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, was in sämtlichen Kirchgemeinden der Fall war.
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