Kürzlich stand ein getrenntes Ehepaar aus dem Kanton Schwyz vor dem Strafgericht. Die Liste der Delikte, derer der Mann von der Staatswanwaltschaft, seiner Frau und weiteren Anklägern beschuldigt wurde, ist lang: Versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung, vorsätzlich einfache Körperverletzung, mehrfache, teilweise versuchte Nötigung, mehrfache Drohung, Hausfriedensbruch, mehrfache üble Nachrede, mehrfache Beschimpfung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, mehrfache Missachtung der Absonderungspflicht, mehrfache Tätlichkeiten und Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Weil die letzten zwei Punkte zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits verjährt waren, wurden diese Verfahren eingestellt. Für die restlichen Anklagepunkte forderte der Staatsanwalt insgesamt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 230 Franken – beides bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren – sowie eine Busse von 1600 Franken.
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