Die Motion «Lockerung der Leinenpflicht für Hunde im Kanton Schwyz» wurde im Schwyzer Kantonsrat im März 2024 zwar klar abgelehnt. Dennoch hatte der Regierungsrat im Rahmen der Behandlung dieser Motion gewissen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkannt und eine Teilrevision des Hunde- und Veterinärgesetzes angekündigt. Der Entwurf dieser Revision liegt nun vor und wurde vom Departement des Innern in die Vernehmlassung geschickt. Das Verfahren läuft bis am 20. Februar 2026.
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