Gesetzesrevision

Regierung will obligatorische Hundeerziehungskurse einführen

Das Gesetz über das Halten von Hunden (HuG) ist mit ein paar Änderungen in die Vernehmlassung geschickt worden. Neu sind unter anderem obligatorische Kurse sowie mehr Ausnahmen von der Leinenpflicht.
Die Einführung einer obligatorischen Hundeschule für neue Halterinnen und Halter soll die Sicherheit und das Zusammenleben von Mensch und Tier verbessern.
Foto: Keystone

Die Motion «Lockerung der Leinenpflicht für Hunde im Kanton Schwyz» wurde im Schwyzer Kantonsrat im März 2024 zwar klar abgelehnt. Dennoch hatte der Regierungsrat im Rahmen der Behandlung dieser Motion gewissen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkannt und eine Teilrevision des Hunde- und Veterinärgesetzes angekündigt. Der Entwurf dieser Revision liegt nun vor und wurde vom Departement des Innern in die Vernehmlassung geschickt. Das Verfahren läuft bis am 20. Februar 2026.

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